Erbschaftsrechner

Unsere Mitglieder und Spender*innen sind unser höchstes Gut. Als private gemeinnützige Organisation erhält die Schweizer Paraplegiker-Stiftung keine staatliche Unterstützung. Nebst Mitgliedschaften und Spenden nimmt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung Zuwendungen aus Erbschaften und Legaten entgegen. Diese Unterstützung wird sorgsam für Menschen mit Querschnittlähmung eingesetzt.

Auch wir wollen etwas zurückgeben. Es ist uns wichtig, interessierten Personen einfache und unkomplizierte Hilfestellungen bei der Nachlassplanung anzubieten. Aus diesem Grund bieten wir einen Erbrechner an. Sie möchten wissen, wie Ihre persönliche Nachlasssituation aussieht? Der Erbschaftsrechner zeigt Ihnen auf, wer wie viel erben könnte. 

Wichtiger Hinweis

Mit der Revision des Erbrechts treten ab 1.1.2023 Änderungen in Kraft, die Sie beim Verfassen eines Testaments berücksichtigen sollten. Diese Änderungen wurden im vorliegenden Erbrechner schon übernommen.

Das revidierte Erbrecht ist flexibler ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Standen Kindern bislang drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu, wird es neu nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern fällt ganz weg, grundsätzlich wird man weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt. Nach der Erbrechtsrevision bleiben die bisher verfassten Testamente und Erbverträge in der Regel gültig. Die aktuelle Revision bietet die Gelegenheit, seine Nachlassplanung zu überdenken.

Anfragen und Kontakt

Wir wünschen Ihnen viel Stärke, Gelassenheit und Zuversicht bei Ihrer Nachlassplanung und sind bei Fragen für Sie da.

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