Stiftungsrat trennt Wahl- und Nominationsorgan

5. Juni 2019

Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat entschieden, das Vorschlags- und Entscheidungsrecht bei der Neubesetzung des Gremiums zu trennen. Damit führt er ein weiteres Element ein, das die Führung der Schweizer Paraplegiker-Gruppe breit abstützt und den Regeln einer «Good Governance» folgt.

Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) ist das oberste Organ der Schweizer ParaplegikerGruppe – vergleichbar mit dem Verwaltungsrat einer AG. Im Oktober 2017 hat der Stiftungsrat für die Mitglieder des Rats eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren, ein Höchstalter von 70 Jahren sowie die Reduktion von 11 auf 7 bis maximal 9 Mitglieder beschlossen. Diese Regelung wird bis 2020 abschliessend umgesetzt. Im Sinne einer modernen Unternehmensführung («Good Governance») hat der Stiftungsrat an der Sitzung vom 5. Juni 2019 einen weiteren Entscheid für eine breite, zukunftsorientierte Abstützung des Stiftungsrates gefällt: Die Schaffung einer Nominationskommission.

Breite Kandidatensuche und Vorselektion

Die Nominationskommission ist für die Kandidatensuche und -vorselektion künftiger Mitglieder des Stiftungsrates zuständig. Die Wahlkompetenz für die Bestellung der Stiftungsräte bleibt beim Stiftungsrat. Damit wird das Vorschlags- und Entscheidungsrecht bei der Besetzung des Stiftungsrates getrennt.

«Die meisten Stiftungen in der Schweiz konstituieren sich selber», sagt Daniel Joggi, Präsident des SPSStiftungsrates. Bei einer der regelmässigen Überprüfung der Arbeit des Stiftungsrates sei man zum Schluss gekommen, dass es sinnvoll sei, ein unabhängiges Vorschlagsgremium zu schaffen. «Wir haben verschiedene Modelle geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass eine Nominationskommission unter Leitung einer externen, unabhängigen Persönlichkeit die beste Lösung ist.» Sie ermögliche eine noch breitere Abstützung, so Joggi, und orientiere sich gleichzeitig an den Kompetenzen des Leistungsnetzes der Paraplegiker-Gruppe.

Iwan Rickenbacher präsidiert neue Kommission

Präsidiert wird die Nominationskommission vom unabhängigen Politologen Iwan Rickenbacher, der bereits Stiftungsrat der Schweizer Berghilfe war. Die Nominationskommission wird nach geeigneten Kandidaten für den Stiftungsrat suchen, Evaluationen und Assessments durchführen und dem Stiftungsrat eine Kandidatenauswahl präsentieren. «Wir werden in einzelnen Fällen auch externe Personalbüros beauftragen – immer mit dem Ziel, einen Stiftungsrat zu finden, der mit seinen Kompetenzen das Gremium optimal ergänzt», sagt Iwan Rickenbacher.

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