Tim Harder am Holz schneiden
Tim Harder am Holz schneiden

Integration, Bildung und Sport

Perspektiven schaffen durch Integration, Bildung und Sport

Jede Spende zählt

Gemeinsam mit Ihnen ermöglichen wir Menschen mit Querschnittlähmung gesellschaftliche Teilhabe, Selbstständigkeit und neue Perspektiven.

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Integration als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe

Eine Querschnittlähmung stellt das Leben von einem Moment auf den anderen auf den Kopf. Neben medizinischen Fragen tauchen plötzlich ganz praktische Fragen auf: Kann ich in meine alte Wohnung zurück? Wie bleibe ich mobil? Wo arbeite ich künftig? Wie verändern sich meine Beziehungen? Und wie kann ich weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen?

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung begleitet Betroffene von der medizinischen Behandlung bis zur beruflichen Wiedereingliederung und auch darüber hinaus. Unsere Projekte im Bereich Integration umfassen unter anderem allgemeine integrationsfördernde Massnahmen. Ziel ist es, Menschen mit Querschnittslähmung eine aktive und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Bildung und Beruf: Perspektiven schaffen und erhalten

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene gezielt bei der schulischen und beruflichen Integration. Mit individuell zugeschnittenen Lösungen von schulischen Angeboten bis hin zu beruflichen Aus- und Weiterbildungen bieten wir Betroffenen Perspektiven, damit sie nach der Diagnose wieder einer sinnhaften Tätigkeit nachgehen können.

Sport und Bewegung: Gesundheit, Begegnung und Motivation fördern

Sport und Bewegung leisten einen wichtigen Beitrag zur körperlichen Gesundheit, zur psychischen Stabilität und zum sozialen Austausch. Sie fördern Selbstvertrauen, stärken die Eigenständigkeit und schaffen Begegnungen auf Augenhöhe.

Im Bereich Integration, Bildung und Sport werden sowohl Leistungs- als auch Breitensportangebote unterstützt. Dazu zählen unter anderem Rollstuhlsport, Sport- und Bewegungsangebote sowie spezifische Entlastungs- und Begleitangebote wie die Tetraentlastungswochen. Diese richten sich auch an Angehörige und tragen zur langfristigen Stabilisierung des Alltags bei.

Die Förderung von Sportprojekten ist damit nicht nur eine Investition in körperliche Aktivität, sondern auch in Gemeinschaft, Motivation und Lebensfreude.

So hilft Ihre Spende:

  • Sie ermöglichen mehr soziale und berufliche Teilhabe für Menschen mit Querschnittlähmung
  • Sie fördern gezielte Unterstützung in Bildung und Arbeit für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
  • Sie stärken nachhaltig die Selbstständigkeit, Stabilität und Lebensqualität von Betroffenen

Diese Projekte möchten wir Ihnen im Speziellen vorstellen

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Mitgliederbeitrag und einer Spende?

Mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrags treten Sie der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung bei und gehen dabei Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied ein. Diese sind in den Statuten und in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen (AMB) festgehalten.

Mit der Einzahlung einer Spende bezeugen Sie Ihre Solidarität mit unserem Hilfswerk. Sie unterstützen damit querschnittgelähmte Menschen in der Schweiz. Aus einer solchen Zahlung entstehen weder Rechte noch Pflichten. Spenden können in unbestimmter Höhe geleistet werden und sind in der Regel steuerabzugsfähig.

Wo kann ich eine Spende einzahlen?

Die Spenden können auf dieser Seite oder mit folgenden Zahlungsinformationen getätigt werden:

IBAN: CH14 0900 0000 6014 7293 5, Schweizer Paraplegiker-Stiftung, 6207 Nottwil

Für Zahlungen aus dem Ausland:

Swiss Post, Postfinance, 3030 Bern
BIC: POFICHBEXXX
IBAN: CH14 0900 0000 6014 7293 5
Kontoinhaberin: Schweizer Paraplegiker-Stiftung, CH-6207 Nottwil

Wann erhalte ich eine Spendenbestätigung?

Um die Kosten in Grenzen zu halten und um Ihre Spende so direkt wie möglich dem Bestimmungszweck zukommen zu lassen, verzichten wir bei allgemeinen Spenden unter CHF 45.– auf den umgehenden Versand einer Spendenbestätigung. Bei zweckgebundenen Spenden kann dieser Betrag bei bestimmten Projekten abweichen. Alle Spenden ab CHF 5.– werden einmal jährlich Mitte Januar für Steuerzwecke bestätigt und verdankt.

Anfragen und Kontakt

Beck Franzisca

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