Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schweizer Paraplegiker-Zentrum
Stand: 12.05.2025
Art. 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot (Seminare, Kurse, E-Learnings, Blended Learnings etc.) des Schweizer Paraplegiker-Zentrums (im Weiteren SPZ genannt). Die Nutzungsbedingungen der Lernplattform ParAcademy sind integrierender Bestandteil der AGB. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese AGB integrierter Bestandteil aller Vertragsbeziehungen zwischen dem SPZ und Teilnehmenden an Seminaren, Kursen, E-Learnings, Blended Learnings etc. sowie für Aufträge an das SPZ. Teilnehmende an Fort- und Weiterbildungsangeboten und Auftraggebende bestätigen mit jeder Anmeldung bzw. Auftragserteilung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese als integrierender Bestandteil des jeweiligen Vertragswerkes zu erklären.
Art. 2 Vertragspartner oder Vertragspartnerin
Die Vertragsbeziehung besteht
a) bei Teilnahme an Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen, wie Seminaren, Kursen, E-Learnings und Blended Learnings etc. aus der Weiterbildungsbroschüre, dem Eventportal und der Lernplattform ParAcademy - zwischen den Teilnehmenden der Fort- und Weiterbildungsangebote und dem SPZ. Als Teilnehmende gelten natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Teilnehmenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt als Vertragspartner oder Vertragspartnerin die für den Teilnehmenden erziehungsberechtigte respektive vertretungsberechtigte Person.
b) zwischen Auftraggebenden offerierter Fort- und Weiterbildungsangebote und dem SPZ. Als Vertragspartnerin oder Vertragspartner für offerierte Fort- und Weiterbildungsgebote gilt der Auftraggebende der Offerte.
Art. 3 Unverbindlichkeit der Fort- und Weiterbildungsangebote
Die Angebote und Informationen der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf der Webseite mit ihren Unterseiten und Subdomains www.paraplegie.ch/ und dem dort eingebundenen Eventportal und der Lernplattform ParAcademy sowie in der Weiterbildungsbroschüre sind unverbindlich. Das SPZ behält sich Änderungen vor.
Art. 4 Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einer Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung gilt als Bestellung. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch das SPZ gilt der
Vertrag als abgeschlossen und die Anmeldung ist verbindlich.
Offerierte Fort- und Weiterbildungsangebote werden durch die Auftraggebenden unter Nennung der Offertnummer schriftlich oder per E-Mail
bestätigt und gelten damit ausdrücklich als angenommen. Mit dieser Bestätigung der Offerte durch die Auftraggebenden gilt der Vertrag als
abgeschlossen und der Auftrag ist verbindlich.
Art. 5 Anmeldung
Anmeldungen für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen müssen online über das Eventportal oder die Lernplattform ParAcademy erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Datum berücksichtigt.
Art. 6 Informationspflicht
Die Teilnehmenden sind bei der Anmeldung verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu machen und mögliche Änderungen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) unverzüglich dem bei der Anmeldung angegebenen Kontakt des SPZ mitzuteilen.
Art. 7 Preise
Die Teilnahmen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind in der Regel kostenpflichtig. Alle Preise sind entweder im Eventportal, in der Lernplattform ParAcademy oder in individuellen Offerten zuzüglich Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken ausgewiesen.
Art. 8 Durchführung
Bei sämtlichen Präsenzveranstaltungen wie Seminaren, Kursen und Blended Learnings etc. ist eine minimale sowie maximale Teilnehmendenzahl definiert. Das SPZ behält sich das Recht vor, Präsenzveranstaltungen mit zu geringer Teilnehmendenzahl bis 10 Tage vor Beginn ohne
Verpflichtung gegenüber den Teilnehmenden zu annullieren. Bei einer Annullation durch das SPZ werden bereits einbezahlte Gelder ohne
jegliche zusätzliche Verpflichtung innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
Art. 9 Zahlungskonditionen
Die Gebühren für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Rechnungen auf Offerten sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen
Frist auf das dort ausgewiesene Konto des SPZ zu begleichen. und Auftraggebende, welche die Zahlungskonditionen nicht einhalten, können von der Fort- und Weiterbildungsveranstaltung ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem SPZ bleibt dadurch bestehen.
Art. 10 Rücktritt / Annullierung Präsenzveranstaltung
Ein gewünschter bzw. notwendig gewordener Rücktritt einer Präsenzveranstaltung muss so schnell wie möglich schriftlich an den bei der Anmeldung ausgewiesenen Kontakt des SPZ gemeldet werden. Ein Rücktritt bis 22 Wochentage vor Beginn kann ohne Kostenfolge für die Teilnehmenden erfolgen. Ab dem 21. Wochentag vor Beginn hat das SPZ das Recht auf die folgenden Annullationsgebühren. Diese gelten auch im Falle einer Anpassung der Gruppengrösse gegenüber der ursprünglichen Anmeldung, die eine Reduktion der Referentenzahl nach sich zieht. Hier werden die Annullationsgebühren auf den Kostenanteil für die abgesagten Referenten und Referentinnen gerechnet.
Bei Nichtinanspruchnahme integrierter Leistungen (z.B. Kursskripte, Verpflegung, Parkticket etc.) sind Rückvergütungen ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits gegenüber Dritten entstandene Kosten (Kursbuch, Lizenz- und Registrierungsgebühren etc.) werden nicht rückvergütet.
- Rücktrittszeitpunkt:
Annulationsgebühr
- Ab 21 bis 15 Wochentage vor Seminarbeginn
30% des Rechnungsbetrages
- Ab 14 bis 8 Wochentage vor Seminarbeginn
50% des Rechnungsbetrages
- Ab 7 bis 1 Wochentag vor Seminarbeginn
80% des Rechnungsbetrages
- Abmeldung am Kurstag / bzw. Nichterscheinen
100% des Rechnungsbetrages
Den Teilnehmenden werden keine Annullationsgebühren in Rechnung gestellt, wenn sie einen Ersatzteilnehmenden oder eine Ersatzteilnehmende vermitteln können, der oder die die in den Fort- und Weiterbildungsangeboten ausgewiesenen Zulassungsbedingungen erfüllt. Die Zahlungsverpflichtung geht dann zu gleichen Bedingungen an den Ersatzteilnehmenden oder die Ersatzteilnehmende über.
Bei Abwesenheiten, resp. Rücktritt durch Krankheit und/oder Unfall, besteht die Möglichkeit, die Präsenzveranstaltung oder verpasste Teile zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Für diese Variante wird ein ärztliches Attest, welches innert Wochenfrist seit Beginn dem SPZ eingereicht werden muss, vorausgesetzt.
Nichtinanspruchnahme einzelner Teile der Präsenzveranstaltung führt nicht zu einer Ermässigung des Rechnungsbetrages.
Art. 11 E-Learnings
Die gekauften bzw. gebuchten E-Learnings stehen während den in den E-Learnings angegebenen Zeiten zur Verfügung. Die Nutzung gilt für eine Person und ist nicht übertragbar. Der Kauf bzw. die Buchung von E-Learnings kann nicht storniert werden.
Art. 12 Blended Learnings
Die Teilnehmenden haben angekündigte, kursvorbereitende Blended Learning Sequenzen fristgerecht zu absolvieren. Sollten Teilnehmende aus unvorhergesehenen Gründen daran gehindert sein, die Sequenz rechtzeitig abzuschliessen, so sind sie verpflichtet, den bei der Anmeldung ausgewiesenen Kontakt des SPZ unverzüglich darüber zu informieren und eine eventuelle Verlängerung der Frist zu beantragen. Die
Entscheidung über eine Fristverlängerung liegt im alleinigen Ermessen des SPZ und ist nicht garantiert.
Im Falle einer nicht fristgerechten Absolvierung einer angekündigten Blended Learning Sequenz wird das SPZ die Teilnehmenden per E-Mail über den Ausschluss aus dem Kurs informieren.
Zum Zeitpunkt des Ausschlusses bereits gegenüber Dritten entstandene Kosten (administrativer Aufwand, Blended Learning, Lizenz- und
Registrierungsgebühren etc.) werden nicht rückvergütet. Erfolgt der Ausschluss sieben bis einen Wochentag vor Beginn beträgt die Annullationsgebühr 100% des Rechnungsbetrages.
Art. 13 Gewährleistung und Haftung
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn diese schriftlich besonders vereinbart sind. Die Gewährleistung bestimmt sich, soweit im
Folgenden keine besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Offensichtliche applikationstechnische Mängel, wie wenn beispielsweise keine Bestätigungsmails versendet werden, sind von den Teilnehmenden bzw. Auftraggebenden unverzüglich unter genauer Angabe der Fehler und mit Angabe der Personendaten der Bildungsadministration des SPZ (bildungsadministration@paraplegie.ch) zu melden. Die Fort- und Weiterbildungsangebote werden vom SPZ sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Das SPZ übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentationen, Inhalte und Referate. Weiter garantiert das SPZ nicht, dass die Weiterbildungsbroschüre, das Eventportal, die Lernplattform ParAcademy oder die individuellen Offerten frei von Fehlern sind. Das SPZ garantiert auch nicht, dass die Websites ohne Unterbrechungen oder Störungen funktionieren. Das SPZ übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, welche auf Software Dritter zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob diese Software in die Websites des SPZ integriert ist oder über diese zur Verfügung gestellt wird. Das SPZ übernimmt keine Haftung für Schäden, seien sie vorhersehbar oder nicht (einschliesslich entgangenem Gewinn), die durch die Nutzung der Websites oder durch die teilweise oder vollumfängliche Unmöglichkeit ihrer Nutzung entstehen.
Das SPZ kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf die Internetverbindung zurückzuführen sind (z.B. bei Unterbrechungen, bei
langen Wartezeiten bei Aufruf der Seite, bei der Abgabe der Anmeldung). Vorbehalten bleibt die Haftung des SPZ für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Art. 14 Sicherheit
Sicherheit hat höchste Priorität. Um Risiken zu reduzieren sind Teilnehmende angehalten, den Anweisungen der Referenten und Referentinnen
Folge zu leisten. Darüber hinaus ist, insbesondere bei Veranstaltungen mit praktischen Übungen, angemessene Schutzbekleidung inkl. Schuhwerk zu tragen. Das SPZ ist berechtigt, unzureichend geschützte Teilnehmende, bzw. solche, die die Anweisungen nicht einhalten zur eigenen Sicherheit und ohne Regressanspruch von Veranstaltungsteilen auszuschliessen.
Art. 15 Versicherung
Der Abschluss von Versicherungen ist alleinige Sache der Teilnehmenden bzw. der Auftraggebenden. Das SPZ übernimmt ausdrücklich keine
Haftung für Diebstahl, Defekt oder Verlust von Kleidern, persönlichen Gegenständen usw.
Art. 16 Inhalt / Referenten und Referentinnen
Das SPZ behält sich das Recht vor, kurzfristige Änderungen in Bezug auf den Inhalt und die Referenten oder Referentinnen der Fort- und Weiterbildungsangebote vorzunehmen.
Art. 17 Absenzenregelung Präsenzveranstaltung
Für eine formelle Bestätigung über die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ist 90 % der Veranstaltungszeit zu besuchen. Darüber hinaus
kann der Referent oder die Referentin Inhalte definieren, die unabhängig von der 90 %-Regelung für den Erhalt einer Bestätigung besucht werden müssen.
Art. 18 Preisänderungen
Preisänderungen, spezielle Konditionen usw. bleiben dem SPZ vorbehalten. Bei einer Preiserhöhung von über 10 % können Teilnehmende bzw.
Auftraggebende ohne Kostenfolge aus dem Vertrag ausscheiden.
Art. 19 Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen und digitale Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Art. 20 Datenschutz
Die Erhebung und die Bearbeitung von Personendaten durch das SPZ ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Die Datenschutzerklärung ist
abrufbar unter: www.paraplegie.ch/rechtliches.
Art. 21 Nebenabreden
Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.
Art. 22 Schlussbestimmungen
Das SPZ behält sich das Recht vor, die AGB bei Bedarf jederzeit zu ändern. Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar. Die jeweils aktuell gültige Version der AGB ist jederzeit unter www.paraplegie.ch/rechtliches einsehbar. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder widerrechtlich sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Art. 23 Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen mit dem SPZ ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Nottwil, Kt. Luzern, Schweiz.
Werden Sie jetzt Mitglied und erhalten Sie im Ernstfall 250 000 Franken.
Spenden Sie jetzt und unterstützen Sie unsere Projekte zugunsten von Querschnittgelähmten.