Teilnahmebedingungen: Verlosung für 3x2 Tickets für ein Konzert im Rahmen des Lucerne Festivals

Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt kostenlos über den Newsletter der Schweizer Paraplegiker-Stiftung. Teilnahmen per Post, E-Mail oder auf anderen Wegen werden nicht berücksichtigt. Es besteht kein Kaufzwang bei einer Teilnahme an der Verlosung.

Die Verlosung startet am 06. Juli 2025 um 18.00 Uhr. Teilnahmeschluss ist am 13. Juli 2025 um 24.00 Uhr.

Die Verlosung umfasst 2 Tickets für das Konzert des Mahler Chamber Orchestra zusammen mit Maxim Emelyanychev und Tabea Zimmermann. Das Konzert findet am 4. September 2025 im KKL in Luzern statt.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem Alter von 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sind nicht teilnahmeberechtigt. Mit der Teilnahme an der Verlosung bestätigt die teilnehmende Person die Richtigkeit ihrer Angaben. 

Die Tickets werden nach Teilnahmeschluss unter allen teilnehmenden Personen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlost. Bei Auslegungsfragen entscheidet die Schweizer Paraplegiker-Stiftung abschliessend; die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden. Die Gewinner*innen werden bis am 16. Juli 2025 per E-Mail benachrichtigt. Die Tickets werden anschliessend per Post verschickt. Sollte eine teilnehmende Person den Preis nicht annehmen können oder wollen, verfällt der Gewinn. Der entsprechende Preis wird in diesem Fall erneut verlost. 

Pro teilnehmende Person ist maximal ein Gewinn möglich. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Wettbewerb hat keine Verpflichtungen zur Folge. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

Die Teilnehmenden willigen mit ihrer Teilnahme ein, dass ihre Daten von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung für Marketingzwecke verwendet werden können. Für diesen Zweck werden die Daten von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung an die Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung weitergegeben und zur Nutzung überlassen. Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, der Schweizer Paraplegiker-Stiftung oder der Gönnervereinigung die Verwendung der Adressdaten zu untersagen.