1950-1970er nach dem zweiten Weltkrieg
Gründung der Rega
1952 gründet Dr. Rudolf Bucher an der Delegiertenversammlung der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) die Schweizerische Rettungsflugwacht. Zunächst besteht die Schweizerische Rettungsflugwacht SRFW als Sektion der SLRG. Im September werden die ersten Rettungsfallschirmer in Abingdon (GB) durch die erfahrene Royal Air Force ausgebildet.
TCS und IVR treten auf den Plan
Zu Beginn der 1960er Jahre beschrieb der seinerzeitige Rotkreuzchefarzt Dr. Bürgi Unstimmigkeiten und Mängel im Rettungswesen der Schweiz. Nach langwierigen Verhandlungen konnte am 29. Juni 1961 in Zürich die Gründung einer Schweizerischen Ärztekommission für Notfallhilfe und Rettungswesen, kurz SAzK genannt, vollzogen werden.
Bereits im Juli 1961 haben dann auch „medizinische Laien“ die Zeichen der Zeit erkannt und unter der Federführung des Touring Club der Schweiz (TCS) im Bahnhofbuffet in Zürich Enge eine Besprechung zum Thema Rettungswesen in der Schweiz einberufen.
Dr. Georg Hossli prägte dort den Satz „Der Auf- und Ausbau des Rettungswesens muss sich von der Ausbildung der Helfer ausgehend über die Organisation des Alarm- und Transportwesens bis zu den Notfallstellen der Spitäler erstrecken.“
Nicht zuletzt diese Zusammenkunft in Zürich Enge hat dann in der Folge dazu geführt, dass am 18. Januar 1962 der Interverband für Rettungswesen (IVR) gegründet wurde. Der IVR ist damit die rettungsdienstliche Ordnungsinstanz mit der längsten Geschichte in der Schweiz. In der Realität sind Rettungsdienste in den 1960er Jahren im wesentlichen Transportunternehmen mit einem Versorgungsniveau auf Stufe Erste Hilfe.
Das Rettungswesen erfährt ordnende Massnahmen
1975 wurde die Herz-Lungen-Wiederbelebung als Ausbildungsbestandteil in die Sanitäts-Offiziersschule der Schweizer Armee integriert, fünf Jahre darauf in die SanUOS. In der „Grundschule für den Sanitätsdienst“ von 1987 wurde aber nach wie vor nur die Beatmung gelehrt. Nur in einem Nebensatz beim Thema „Blitzschlag“ wurde die Herzmassage erwähnt, aber mit der Klammerbemerkung „nur durch ausgebildete Helfer“.
Auf Basis der IVR-Ausbildungsrichtlinien von 1978 wurde das Thema dann aber nach und nach auch hierzulande weiteren Personenkreisen eröffnet.
Der Umgang mit den „neuen Methoden“ war eine der Aufgaben, die nach der Gründung des IVR in den sechziger und siebziger Jahre gelöst werden musste. Von den Themen der Anfangszeiten zeugen die vielen Richtlinien die in dieser Zeit entstanden.
10 Punkte-Programm des IVR
1970 wurde vom IVR eine Arbeitstagung „Nothilfe bei Verkehrsunfällen“ in Luzern durchgeführt. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde ein 10 Punkte-Programm verabschiedet. Daraus sind die „Verpflichtung der Autofahrer, bei der Fahrprüfung einen Ausweis in Erster Hilfe vorzulegen“, sowie die „Schaffung des staatlich anerkannten Berufes der Berufshelfer im Rettungswesen nach einheitlichen Richtlinien und einheitlicher Verletztentransportorganisation im Sinne spezialisierter Sanitätscorps“ heute erfüllt, andere Forderungen aber, wie „Die Ausbildung in Erster Hilfe ist in der Schule als Obligatorium aufzunehmen und ohne Verzug durchzuführen“ harren nach wie vor der Umsetzung.
Es hat im Laufe der Jahre viele Initiativen im schweizer Rettungswesen gegeben. Viele waren Totgeburten, andere lediglich Aufgüsse früherer Bestrebungen. Das 10 Punkte-Programm des IVR muss in der Rückschau als eine der wesentlichen Visionen der jüngeren Rettungsgeschichte gewertet werden, da die Themen damals zum einen wirklich neu, und zum anderen in Relation zum seinerzeitigen Zustand des Systems ausgesprochen ambitioniert waren.
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