Das Rettungswesen der Schweiz - 1980er

1980er - Die Notfallmedizin kommt zum Patienten

Die Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz

Am 29. Oktober 1989 konnte in Murten unter Kurt Liniger als Tagespräsident die Gründungsversammlung der Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz VRS durchgeführt werden. Der IVR übermittelte durch Herrn Dr. Pickel eine Grussbotschaft, und es waren Gäste aus Politik und Gesellschaft anwesend. Über die Gründung der Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz wurde im Radio, TV und in der Presse berichtet.

Aus dem Protokoll geht nicht hervor wie viel Mitglieder dabei waren. Bis zum 17. Oktober waren 65 Rettungssanitäter zur GV angemeldet. Der Verein startete dann mit 71 aktiven Mitgliedern. Nachdem entgegen der Planung kein Arzt für das Präsidentenamt gefunden wurde, wurde Daniel Könitzer als Kandidat aufgestellt und zum ersten Präsidenten der VRS gewählt.
Heute ist die VRS unter ihrem neuen Namen "Swiss Paramedics" ein professionell organisierter Verband mit regionalen Sektionen und gegen 2000 Mitgliedern. 

Ausbildungsgeschichte

Es war nicht die VRS, die die Ausbildung zum Rettungssanitäter (RS) initiiert hat. Die erste Pilotausbildung zum Rettungssanitäter wurde unter der Aufsicht des IVR 1977 mit 18 Teilnehmenden in Aarau durchgeführt. Der IVR war in der Folge und bis zum Übergang der Zuständigkeit an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) am 01. Juli 1998 die Regulationsinstanz für die Rettungssanitäterausbildung. Die Zuständigkeit des SRK währte zehn Jahre.
Mit diesem zweiten Entwicklungsschritt wurde die Ausbildung im Niveau den anderen nichtuniversitären Gesundheitsberufen angeglichen und von 400 Stunden auf drei Jahre ausgebaut.
 

Im Jahr 2004 wurde dann das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG) in Kraft gesetzt. Dieses und die zugehörige Verordnung machten die Ausarbeitung eines neuen Rahmenlehrplans RLP erforderlich, der im Januar 2008 offiziell und als erster RLP nach nBBG in Kraft gesetzt wurde. In der Folge wurden die Berufsausbildungen im Gesundheitswesen in die Zuständigkeit des Bundes integriert.
Der IVR und ab 1989 die VRS dürfen für sich in Anspruch nehmen, in erheblichem Masse an der Entwicklung des Berufsbildes, wie aber auch der Berufsausbildung mitgewirkt zu haben.

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