Informationen zum Coronavirus 13.01.2021
Auch wenn Bildungsveranstaltungen in physischer Anwesenheit derzeit im Grundsatz untersagt sind, verzichtet der Bundesrat mit den am 13.01.21 beschlossenen verschärften Corona-Massnahmen auf ein absolutes Präsenzverbot. Er hat aber bei den Erläuterungen zu Art. 6d der Corona-Verordnung, welcher die Auslegung der Ausnahmeregelung für Präsenzunterricht beschreibt, Anpassungen vorgenommen.
Neu sind die Ausnahmeregelungen auf Weiterbildungsangebote beschränkt, die
• zu einem staatlich geregelten Abschluss (bspw. in der Höheren Berufsbildung),
• einem anerkannten Branchenabschluss oder
• weiteren für die Gesellschaft wichtigen Diplomen und Zertifikaten (wie Nothelfer- oder "Lebensretterkurse" etc.) führen.
Voraussetzung für die Zulässigkeit des Präsenzunterrichts bleibt, dass die physische Anwesenheit zwingend nötig ist. Beispielhaft werden Pflege- oder Medizinalberufe genannt.
Die von der SIRMED durchgeführten Bildungsveranstaltungen fallen unter die genannten Regelungen, womit sie unter strikter Beachtung der Schutzmassnahmen weiterhin durchgeführt werden.
Es gilt bei allen Bildungsveranstaltungen der SIRMED die überarbeitete Version 8 des Schutzkonzepts. Gemäss Branchenschutzkonzept sind Teilnehmende und Auftraggeber zur Mitwirkung an der Umsetzung verpflichtet.
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