
Erbschaften und Legate
Als privat gemeinnützige Organisation erhält die Schweizer Paraplegiker-Stiftung keine staatliche Unterstützung zur Erbringung ihrer Leistungen für Querschnittgelähmte. Deswegen ist die Stiftung auf private Zuwendungen angewiesen. Grundsätzlich können Sie mit zwei Instrumenten Ihren Nachlass vermachen: Erbschaften und Legate.
Beim Verfassen Ihres Testamentes müssen Sie die gesetzlichen Auflagen beachten. Einerseits ist definiert wer erbberechtigt ist, andererseits ist vorgegeben wie viel Sie der Erbgemeinschaft mindestens vermachen müssen (= Pflichtteile). Am Schluss bleibt Ihnen die freie Quote zur Verfügung, die Sie entweder als Erbe oder Legat vermachen können.
Wichtiger Hinweis
Mit der Revision des Erbrechts treten ab 1.1.2023 Veränderungen in Kraft, die Sie beim Verfassen eines Testaments berücksichtigen sollten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Begünstigen auch Sie die Schweizer Paraplegiker-Stiftung mit einem Legat oder spenden Sie einen Teil Ihrer Erbschaft.
Mit einer Erbschaft oder einem Legat unterstützen Sie Betroffene schon während ihrer Rehabilitation. Mit Ihrem Nachlass schenken Sie Zukunftsperspektive und helfen uns dabei, unser Versprechen gegenüber Querschnittgelähmten zu wahren: Weiterhin für die Bedürfnisse von Para- und Tetraplegikern einzustehen und die Leistungen auszubauen – ein Leben lang.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 🤝
Das könnte Sie auch noch interessieren
Werden Sie jetzt Mitglied und erhalten Sie im Ernstfall CHF 250 000 Gönnerunterstützung.