Manifest für Menschen mit einer Querschnittlähmung bei drohender Triage infolge Covid 19-Pandemie

1. Dezember 2020

Die SARS-CoV-2-Pandemie (Covid 19-Pandemie) könnte zur Folge haben, dass die Spitäler nicht mehr genügend Ressourcen auf den Intensivstationen zur Verfügung stellen könnten. Im Falle einer Ressourcenknappheit müssten Ärzte anhand der verschärften Triagekriterien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) entscheiden, wer auf die Intensivstation eingewiesen würde und wer nicht.
 

Keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

In der aktuell überarbeiteten Triageempfehlung halten die SAMW-Richtlinien explizit fest, dass Menschen mit Behinderungen bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht diskriminiert werden dürfen. Entscheidend ist die erwartete "kurzfristige Prognose". 

Als Hilfe für die Entscheidung hat die SAMW insbesondere eine Patientenverfügung falls vorhanden und einzelne Faktoren wie z.B. einen unbeobachteten Kreiskaufstillstand, metastasierende solide Tumoren mit einer Lebenserwartung < 12 Monaten und schwere neurodegenerative Erkrankungen, schwere Demenz oder irreversible neurologische Schädigung aufgeführt. Zusätzlich hat die SAMW das Thema der Gebrechlichkeit diskutiert und eine „Klinische Fragilitätsskala“ als Entscheidungshilfe angeboten. In dieser Skala ist die Abhängigkeit von einer Drittperson ein Kriterium für die höhere Einstufung und damit ein Grund im Fall einer Ressourcenknappheit nicht behandelt zu werden. Dies führt dazu, dass unteranderem Menschen mit einer Querschnittlähmung überdurchschnittlich häufig von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen würden, auch wenn die kurzfristige Prognose bei guter Kenntnis ihrer medizinischen und Lebenssituation sie sehr wohl in die Gruppe der zu behandelnden führen würde. Die Mortalität von Menschen mit einer gut betreuten Paraplegie ist nur unbedeutend höher als bei einer Person ohne Querschnittlähmung.

Wie die WHO , die vereinten Nationen  und der Europarat  zeigt sich die Schweizerische Gesellschaft für Paraplegie (SSoP) sehr besorgt über mögliche Auswirkungen in der Betreuung von Menschen mit einer Behinderung. Die SSoP steht deshalb vollumfänglich hinter dem Kurzgutachten und den Forderungen von Inclusion Handicap.

Dringende Empfehlung der Schweizerischen Gesellschaft für Paraplegie

Die Schweizerische Gesellschaft für Paraplegie ermutigt alle betroffenen Personen, dass sie ihren Willen mit ihren Angehörigen besprechen und schriftlich in der Patientenverfügung festhalten. 

Bei Fragen während einer intensivmedizinischen Behandlung, insbesondere auch in der Triagesituation bieten die Querschnittzentren an, ergänzende Informationen zur medizinischen und persönlichen Situation des Patienten zu geben und im Hinblick auf das weitere Prozedere zu beraten. Menschen mit Querschnittlähmung sind häufig an ein Querschnittzentrum angebunden und umfangreiche medizinische und persönliche Informationen dort bekannt. Falls Patienten diese Unterstützung wünschen, sollten sie diesen Willen in der Patientenverfügung festhalten oder die Angehörigen sollten auf diese Möglichkeit hinweisen. Die Intensivstationen können dann gerne mit dem Querschnittzentrum des Vertrauens Kontakt aufnehmen. 

Eine Formulierung in der Patientenverfügung könnte wie folgt lauten: 

«Für den Fall, dass ich urteilsunfähig bin, möchte ich, im Falle einer Triage, einer medizinischen instabilen Situation oder bei fehlender Urteilsfähigkeit, dass mit meinem Querschnittszentrum (Name & Adresse Querschnittszentrum) Kontakt über meinen Allgemeinzustand aufgenommen wird.»

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